Unterlage

Unterlage
Archivale (bei Archiven); Schriftstück; Beleg; Dokument; Urkunde

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Un|ter|la|ge ['ʊntɐla:gə], die; -, -n:
1. etwas, was zu einem bestimmten Zweck, zum Schutz o. Ä. unter etwas gelegt wird:
die schweren Gegenstände standen alle auf einer Unterlage aus Gummi; etwas als Unterlage benutzen; eine Unterlage zum Schreiben.
Syn.: Untersatz, Untersetzer.
Zus.: Filzunterlage, Gummiunterlage, Schreibunterlage.
2. <Plural> schriftlich Niedergelegtes, das als Beweis, Beleg, Bestätigung o. Ä. für etwas dient; Dokumente; Urkunden; Akten o. Ä.:
sämtliche Unterlagen verlangen, anfordern, beschaffen, vernichten; einer Bewerbung die üblichen Unterlagen beifügen; dies geht aus den Unterlagen hervor.
Syn.: Schriftstück.
Zus.: Abrechnungsunterlagen, Bewerbungsunterlagen.

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Ụn|ter|la|ge 〈f. 19
1. etwas, das untergelegt wird, z. B. Tuch, Decke, Platte, Polster, Blatt
2. 〈Bot.〉 der untere Teil einer durch Pfropfen veredelten Pflanze
3. 〈nur Pl.〉 \Unterlagen als Beweisstück, Nachweis, Beleg dienende, schriftl. Aufzeichnungen, z. B. Urkunden
● \Unterlagen beschaffen, prüfen, verlangen, vernichten; alle erforderlichen \Unterlagen einreichen, vorlegen; eine harte, warme, wasserdichte, weiche \Unterlage; eine \Unterlage aus Gummi, Holz, Plastik, Stroh; jmdm. Einblick in die \Unterlagen gewähren; eine \Unterlage zum Schreiben

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Ụn|ter|la|ge, die; -, -n [mhd. underlāge]:
1. etw. Flächiges aus unterschiedlichem Material, was zu einem bestimmten Zweck, oft zum Schutz unter etw. gelegt wird:
eine weiche, feste, wasserdichte U.;
eine U. zum Schreiben;
auf einer harten U. schlafen;
Ü (ugs.:) vor dem Gelage schaffte er sich durch reichliches Essen eine gute U.
2. <Pl.> schriftlich Niedergelegtes, das als Beweis, Beleg, Bestätigung o. Ä. für etw. dient; Dokumente; Urkunden; Akten o. Ä.:
sämtliche -n anfordern, vernichten.
3. (Bot.) Pflanzenteil, auf den ein Edelreis gepfropft wird.

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Ụn|ter|la|ge, die; -, -n [mhd. underlāge]: 1. etw. Flächiges aus verschiedenstem Material, was zu einem bestimmten Zweck, oft zum Schutz unter etw. gelegt wird: eine weiche, feste, wasserdichte U.; eine U. aus Gummi, Holz; etw. als U. benutzen; eine U. zum Schreiben; auf einer harten U. schlafen; Nach eigener Aussage zeigte ... Wilander auf der schnellen U. (Tennis; dem schnellen Belag) in Cincinnati eines seiner besten Spiele (NZZ 24. 8. 83, 30); Ü eine gute finanzielle U. (selten; Grundlage) haben; Knut de Jongh aß sich unterdessen durch sechs Gänge des Menüs ... Ein Mann wie er brauchte eine gute U., wie er es nannte, um den Tag zu überstehen (Konsalik, Promenadendeck 72). 2. <Pl.> schriftlich Niedergelegtes, das als Beweis, Beleg, Bestätigung o. Ä. für etw. dient; Dokumente; Urkunden; Akten o. Ä.: sämtliche -n verlangen, anfordern, beschaffen, vernichten; Ein schuldhafter Fehler wurde nicht gemacht. Deshalb brauchen die -n nicht herausgegeben zu werden (Hackethal, Schneide 50); dies geht aus den -n hervor; jmdm. Einblick in die -n gewähren. 3. (Bot.) Pflanzenteil, auf den das Edelreis gepfropft wird: Für den Kleingarten empfehlen sich Obstgehölze mit schwach wachsenden -n (Freie Presse 4. 11. 88, Beilage 6).

Universal-Lexikon. 2012.

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